Ista Rauchmelder

Seit dem 31.12.2020 sind Rauchmelder in allen Bundesländern sowohl in Neubauten als auch in Bestandsobjekten Pflicht. Sachsen war lange Zeit eine Ausnahme im Bestand. Seit einer Gesetzesänderung im Juni 2022 müssen aber auch hier Bestandsgebäude bis zum 31.12.2023 ausgestattet werden.

Wichtiger Hinweis: In vielen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Hamburg oder Hessen sind Rauchmelder seit zehn Jahren Pflicht. In diesen Bundesländern ist es daher wichtig, Rauchwarnmelder nach zehnjähriger Nutzung rechtzeitig auszutauschen oder austauschen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass ista Qualitäts-Rauchwarnmelder durch die eingebaute Batterie immer eine technische Lebensdauer von zehn Jahren haben.

Ista Rauchwarnmelder Service

  • Geräteservice: Hochwertiger Rauchwarnmelder Ei6500-OMS mit geprüfter Funk- und Sicherheitstechnik und einer Batterielebensdauer von mindestens 10 Jahren
  • Montageservice: fachgerechte Installation in den auszustattenden Räumen inkl. rechtssicherer Dokumentation 1
  • Inspektionsservice: gesetzeskonforme Jahresinspektion 1 einfach aus der Ferne – kein Zutritt zur Wohnung erforderlich
  • Mieterservice: Sicherheits- und Nutzerinformationen für Ihre Mieter – Fragen beantworten wir über die 24-Stunden-Service-Hotline 0201 50744497

Der Rauchwarnmelder Ei6500-OMS ermöglicht eine vollautomatische Fernwartung. Statusinformationen des Gerätes werden uns per Funk übermittelt, sodass Vor-Ort-Termine zur Wartung nicht mehr notwendig sind. In unserem ista Webportal haben Sie jederzeit den Status aller Rauchwarnmelder in Ihren Objekten im Blick und werden bei Störungen informiert.

Rauchmelderwartung: Wie oft muss ich die Geräte überprüfen lassen?

Die DIN 14676 unterscheidet hinsichtlich der Wartung drei Arten von Rauchmeldern. Diese technische Norm wurde entwickelt, um durch Anpassung der Prüfverfahren die bestmögliche Funktionalität aller Rauchmelder sicherzustellen. Sie gilt für Wohngebäude, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung wie Ferienwohnungen. Sie gilt nicht für gewerbliche Räume oder Räume mit einer Brandmeldeanlage.

Es werden folgende drei Prüfverfahren unterschieden:

Inspektionsmethode A: Rauchmelder vom Typ A haben keine Ferninspektionsfähigkeiten. Dabei handelt es sich meist um Insellösungen, die im Handel erworben werden können. Sie müssen von einer Person vor Ort überprüft werden. Alle zwölf Monate müssen die Geräte auf Energieversorgung, Rauchmelder, Demontage und Beschädigung überprüft werden. Es gilt eine Nachfrist von drei Monaten. Die Raucheintrittsöffnungen und die Funktion des Warnsignals sind mindestens alle 30 Monate zu überprüfen. Darüber hinaus muss mindestens alle 36 Monate eine Überprüfung der Rauchmelderumgebung durchgeführt werden. Der empfohlene Kontrollzyklus für alle Kriterien beträgt jedoch zwölf Monate.

Inspektionsmethode B: Rauchmelder vom Typ B haben zusätzliche Funktionen und ermöglichen eine teilweise Ferninspektion. Sie sind in der Lage, mindestens Rauchsensoren, Stromversorgung, Demontage und Beschädigungen selbstständig zu prüfen. Trotzdem müssen die Raucheintrittsöffnungen, das Warnsignal und die Umgebung auf mögliche Hindernisse noch vor Ort durch Personal überprüft werden. Der Zyklus für die automatische Prüfung beträgt zwölf Monate. Die Inspektionen im Objekt müssen mindestens alle 30 bzw. 36 Monate durchgeführt werden.

Inspektionsmethode C: Geräte des Typs C sind für eine vollständige Ferninspektion geeignet. Sie überprüfen selbstständig alle ihre Funktionen und ihr Umfeld und melden den Status mindestens alle zwölf Monate.