Rauchmelderpflicht Deutschland

Rauchmelder Pflicht in Deutschland

Damit sind Rauchmelder nun deutschlandweit Pflicht.

Die Rauchmelderpflicht ist derzeit in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dies liegt wohl daran, dass das seit 1960 bestehende Bundesbaugesetz (BBauG) keine geeigneten Paragrafen enthält, in denen eine Rauchmelderpflicht in Deutschland festgeschrieben werden könnte.

Die Entscheidung über die Einführung von verpflichtenden Rauchmeldern wurde somit den Bundesländern überlassen.

Diese Rauchmelderpflicht ist in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert und liest sich in allen Gesetzestexten sehr ähnlich, da sie alle auf der DIN 14676 basieren. Diese besagt: „In Wohnungen, Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Fluchtwegen führen aus Aufenthaltsräumen muss jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Die Rauchwarnmelder müssen so installiert (bzw. angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Wenn die Bauordnung von Wohnungen spricht, schließt dies auch Einfamilienhäuser ein ! Unter Wohnungen sind nach außen abgeschlossene und zu Wohnzwecken bestimmte gesonderte Räume zu verstehen, die Ihnen die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.

Übersicht der Regelungen in den Bundesländern

Federal State

duty for

new builds since

duty for

existing buildings

jurisdiction

Assembly

jurisdiction

maintenance

Baden-Wuerttemberg

2010

01/01/2015

owner
(landlord)

Owner (tenant)*

Bavaria

2007

01/01/2018

owner (landlord)

Owner (tenant)*

Berlin

01/01/2017

12/31/2020

owner (landlord)

Owner (tenant)*

Brandenburg

06/01/2016

12/31/2020

owner (landlord)

owner (landlord)

Bremen

2009

01/01/2016

owner (landlord)

Owner (tenant)*

Hamburg

2005

01/01/2011

owner (landlord)

Owner (landlord)**

Hesse

2005

01/01/2015

owner (landlord)

Owner (tenant) *

Mecklenburg-Western Pomerania

2006

01/01/2010

owner (tenant)

Owner (landlord)**

Lower Saxony

2012

01/01/2016

owner (landlord)

Owner (tenant) *

North Rhine-Westphalia

2013

01/01/2017

owner (landlord)

Owner (tenant) *

Rhineland-Palatinate

2007

07/12/2012

owner (landlord)

Owner (landlord)**

Saarland

2004

12/31/2016

owner (landlord)

Owner (landlord)**

Saxony

01/01/2016

12/31/2023

owner (landlord)

Owner (tenant)*

Saxony-Anhalt

2009

01/01/2016

owner (landlord)

Owner (landlord)**

Schleswig Holstein

2004

01/01/2011

owner (landlord)

Owner (tenant) *

Thuringia

2008

01/01/2019

owner (landlord)

Owner (landlord)**

Normen und Rechtsgrundlagen

  • Die DIN 14676 regelt die Planung, Installation, den Betrieb und die Wartung von Rauchwarnmeldern für Wohngebäude, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.
  • Die Rauchmelderpflicht gilt auch für folgende Räume:
  • lFreizeitunterkünfte und Ferienhäuser
  • l Beherbergungsbetriebe mit maximal 11 Gästebetten
  • lContainerräume
  • Cottages und Pavillons
  • l Flure und Flure mit separater Brandlast (z. B. Elektrogeräte)

Diese regelt die Mindestanforderungen, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss:

Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein

Mindestens 30 Tage vor Ablauf der Batterielebensdauer muss ein wiederkehrendes Warnsignal auf einen notwendigen Batteriewechsel hinweisen.

Eine Funktionsprüfung muss jederzeit über die Testtaste möglich sein.

Der Rauchdurchtritt sollte von allen Seiten möglich sein.

Um das Eindringen von Staub und Insekten zu verhindern, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.